Was ist beim Autokauf auf Schweizer Boden zu beachten? - Einige Hinweise

Wenn Sie einen Neuwagen in der Schweiz kaufen möchten, ist primär damit zu rechnen, dass Sie dem Kaufpreis entsprechend niedrigere oder höhere Zollgebühren zu bezahlen haben. Es ist also unabdingbar, genau nachzurechnen, bevor Sie den Neuwagen auf Schweizer Boden kaufen.

Jährlich werden in der Schweiz nach Daten der Touring Clubs Schweiz (TCS) etwa 750.000 gebrauchter Autos verkauft. Wer sich letztlich für einen Kauf entscheidet, sollte die folgenden Hinweise beachten, um zum Ende keine böse Überraschung zu erleben.

Zu Beginn steht eine wichtige Entscheidung an: Möchten Sie das Auto über den Händler oder eher privat kaufen? Vergleichsweise zu einem Händler liegen die privaten Preise in aller Regel niedriger. Wenn Sie sich allerdings für die Händler-Option entscheiden sollten, besteht der Vorteil, dass er Ihnen mehrere Modelle anbieten könnte, die in Frage kämen.

 

Aufgrund dessen ist es wichtig zu wissen, dass bei dem Kauf eines Occasionswagens durch einen privaten Anbieter die Garantie wegfällt. Für diesen Fall sollte laut TCS innerhalb der bestimmten Frist eine Kontrolle durchgeführt werden. Die Kosten werden dabei von dem Käufer übernommen. Etwaige Reparaturen von auffälligen Mängeln werden jedoch von dem Verkäufer selbst getragen. Dementsprechend rät der Autoclub, einen Absatz auf dem jeweiligen Kaufvertrag zu verzeichnen. Es besteht die Möglichkeit, dass sie das Fahrzeug durch ein technisches Zentrum der Touring Clubs Schweiz oder gegebenenfalls anderen Stellen untersuchen zu lassen. Für diese Untersuchungen wird meist nur ein kleines Entgelt benötigt.

 

Des Weiteren können Sie durch sogenannte Eurotax-Bewertungen den Preis des Wagens überprüfen. Zudem ist es hilfreich, einen Blick in Portale von Gebrauchtwagen zu werfen, da sie häufig Informationen über aktuelle Werte liefern können. Außerdem sollten Sie den möglichen Wiederverkaufswert des Fahrzeugs miteinkalkulieren. Wenn Sie das Fahrzeug zudem nur über einen kurzen Zeitraum fahren möchten, greifen Sie besser auf klassische Fabrikate zurück, da sie sich zukünftig wieder gut anbieten lassen.

 

Oftmals ist es für Neulinge schwierig, den genauen Zustand des Fahrzeuges einzuschätzen. Merken Sie sich, dass das Fahrzeug als „unfallfrei“ nur angegeben werden darf, solange keine Mängel in der Vergangenheit aufgetreten sind. Achten Sie deshalb auf Farbdifferenzen im Lack, da diese darauf hinweisen, dass beispielsweise nach Unfällen überlackiert wurde.

 

Zudem weisen Merkmale wie differenzierte Spaltmasse an der Motorhaube, an Türen oder der Kofferraumklappe auch auf Mängel hin. Leider ist es durch die digitale Anzeige des Kilometerstandes problemlos möglich, diesen zu manipulieren. Daher achten Sie bei der Wageninnenaustattung darauf, ob die Armaturen und Polster schon abgenutzt erscheinen. Sollte dies der Fall sein, ist der hohe Kilometerstand eher wahrscheinlich.

 

Ein weiteres Zeichen für einen hohen Kilometerstand sind sehr gebrauchte Pedale. Außerdem sollten Sie den Motorraum überprüfen. Wenn Sie Ölspuren erkennen, weist das auf wahrscheinliche Motorprobleme hin. Nehmen Sie auch die Bremsschläuche und den Auspuff in Augenschein. Etwaige Roststellen beziehungsweise Rostspuren oder Undichtigkeiten lassen sich leicht erkennen.

 

Eine Faustregel gilt stets beim Autokauf: Wenn Ihnen der Gegenüber als zwielichtige Person erscheint, bei der Sie ein ungutes Gefühl haben, brechen Sie den Kauf lieber ab!

 

Im Wesentlichen gilt: Kaufen sie das Auto nur mit Besichtigung und nach einer Probefahrt. Der Verkäufer muss dann durch verdeckte Defizite auch noch nach der Übernahme für diese haften. Schauen Sie daher, ob Kilometerstand, Fahrgestellnummer und andere Punkte richtig in den Kaufvertrag eingetragen wurden. Ebenso sollten Sie in das Serviceheft schauen, bevor den Vertrag abschließen. Prüfen Sie dort ebenfalls, ob alle Wartungen und Inspektionen konstant durchgeführt wurden. Das genannte Serviceheft ist schließlich beim Kauf zu übergeben. Jedoch sind weitere Ausstattungen wie zum Beispiel ein Radio, ein Navigationsgerät oder Winterreifen separat im Kaufvertrag aufzuführen.

Achtung! Vergessen Sie die Probefahrt nicht!

Es ist wichtig, sich für den Gebrauchtwagenkauf Zeit zu nehmen. Sie können am besten bei gutem Wetter einen Blick auf die Wagen werden und haben genügend Zeit, den Motorraum in Augenschein zu nehmen. Sollten Sie sich unsicher sein, ziehen Sie lieber einen Experten zu Rate.

Immatrikulation eines Wagens

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was zu tun ist, wenn Sie ihr altes Fahrzeug gegen ein neues eintauschen oder sich ein zweites anschaffen möchten.

 

Der neue Wagen ist älter als 10 Jahre

Das neue Fahrzeug und dessen Konformität muss zweifellos technisch kontrolliert und getestet werden, wenn es vor mehr als 10 Jahren hergestellt wurde und diese Kontrolle durch den bisherigen Besitzer noch nicht durchgeführt wurde. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

 

Import des Fahrzeugs aus dem Ausland

Bei einem Import aus dem Ausland, muss das Fahrzeug die Regeln der ASA (Vereinigung der Strassenverkehrsämter) erfüllen. Häufig erledigt dies der Konzessionär.

 

Benötigte Nachweise für verschiedene Immatrikulationsarten

Occasionswagen oder Neuwagen mit neuem Nummernschild:

  • Pass oder Identitätskarte, falls Sie in Ihrem Geburtskanton leben; andernfalls
  • Aufenthaltsbewilligung beziehungsweise Niederlassungsausweis, sollten Sie Ausländer sein
  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Expertise 13.20A für Ihren Neuwagen oder den Fahrzeugausweis für den schon immatrikulierten Occasionswagen
  • Nummernschild (bei Kantonwechsel)

 

Wechsel des Fahrzeugs mit einem gleichen Nummernschild:

  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Bei Occasionen Fahrzeugausweis oder bei Neuwagen den Prüfungsbericht 13.20A
  • Fahrzeugausweis des bisher genutzten Autos

 

Auswechselbares Nummernschild bei einem zusätzlichen Fahrzeug:

  • Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
  • Bei Occasionen Fahrzeugausweis oder bei Neuwagen den Prüfungsbericht 13.20A 

Zehn Irrtümer zu Gebrauchtwagen

Im Folgenden hat der TCS die zehn stärksten Klischees bei dem Kauf eines Gebrauchtwagen aufgelistet und gibt Hilfestellung.

 

1. Nicht alles was glänzt, ist Gold

Die Optik des Wagens kann Hinweise auf den Status geben. Machen Sie deshalb immer eine Probefahrt oder durchlaufen im Zweifelsfall einen Occasionstest bei den TCS.

 

2. Ein Leasing bei Gebrauchtwagen lohnt sich

Neben den Leasingraten entstehen auch Kosten durch Reparaturen, Unterhalt, Steuern, Reifen, Treibstoff und Versicherungen. Daher wählen Sie eher ein günstigeres Modell, dass Sie sicher abbezahlen können.

 

3. Der Verkaufspreis wird durch den früheren Neupreis gesetzt

Von Bedeutung ist es, wie viel der Wagen heutzutage wert ist und nicht wie der ursprüngliche Listenpreis ausfiel. Ergo sollten stets Occasionen mit Gratisservice und Werksgarantie oder Vorführwagen ebenfalls mit aktuellen Neupreisen in Relation gesetzt werden.

 

4. Die Gelegenheit wird nicht wiederkommen

Es wird empfohlen, allumfassend zu vergleichen und sich reichlich Zeit zu nehmen, da der Markt gross ist und täglich neue Gebrauchtwagen hinzukommen.

 

5. Es muss von den Privatpersonen nicht erwähnt werden, dass das Fahrzeug bereits Unfälle hatte

Auch Privatpersonen müssen aufgrund der gesetzlichen Pflicht eventuelle Unfallschäden offenbaren. Geringere Reparaturen und Mängel fallen jedoch nicht darunter.

 

6. Gebrauchtwagen verursachen nur Probleme

Bei Gebrauchtwagen ist die Gefahr von Reparaturen zwar grösser, jedoch der Wertverlust kleiner. Daher empfiehlt sich eine Minimalgarantie auf Arbeit und Teile.

 

7. Schriftliche Festhaltung von Kaufverträgen

Nur wenn es durch das Gesetz vorgeschrieben ist, müssen die Verträge verschriftlicht werden. Oft reicht eine Quittung aus.

 

8. Garantie auf alle Gebrauchtwagen

Garantien müssen nicht im Kaufvertrag erwähnt oder vorausgesetzt werden. Der TCS empfiehlt allerdings bei älteren Autos eine Garantie von etwa drei Monaten.

 

9. Qualitätsnachweis: Ab MFK

„Ab MFK“ bedeutet lediglich, dass der Wagen den geltenden Normen genügt und innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre keine Vorführung mehr benötigt.

 

10. Günstiger sind Occasionswagen von Privaten

Durch die bereits genannten Eurotax-Bewertungen wird eine präzise Bewertung vorgenommen. Hier gibt es ebenfalls einen Tarif für Garagen beim Ankauf/Eintausch wie auch beim Geldwechsel. Des Weiteren gibt es einen Tarif für den Vertrieb mit Garantie auf Arbeit und Teile von drei Monaten. Orientierung des Preises bietet dafür der Mittelwert beim Handel unter Privatpersonen.